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Haarersatz und Krankenkassen – was Sie wissen sollten

Für viele Frauen gehört volles, schönes Haar zu einem wichtigen Bestandteil ihrer Persönlichkeit. Der Verlust der eigenen Haare kann daher emotional sehr belastend sein. In solchen Fällen unterstützen die Krankenkassen in der Regel die Anschaffung eines hochwertigen Haarersatzes mit einem finanziellen Zuschuss. Dafür benötigen Betroffene ein reguläres rotes Rezept von ihrem Haus- oder Facharzt, auf dem die entsprechende Diagnose vermerkt ist.

Bei Männern bewerten die Krankenkassen Haarausfall anders. Da dünner werdendes Haar oder eine Glatze gesellschaftlich meist akzeptiert sind, wird ein Zuschuss nur in Ausnahmefällen gewährt – zum Beispiel bei großflächigen, sichtbaren Kopfhautverletzungen oder entstellenden Narben.

Für Kinder und Jugendliche gelten hingegen besondere Regelungen: Sie haben fast immer Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Wichtig ist auch, dass die Abrechnung nur dann möglich ist, wenn das Rezept bei einem anerkannten Zweithaar-Fachbetrieb eingelöst wird. peruecken-hildesheim.de arbeitet nach den Qualitätsstandards des Bundesverbandes der Zweithaar-Spezialisten und ist von den Krankenkassen abrechnungsberechtigt. Dadurch übernehmen wir die komplette organisatorische Abwicklung für Sie – unkompliziert und ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand.


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